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   OLG Hamm, 25.09.1990 - 4 U 199/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4034
OLG Hamm, 25.09.1990 - 4 U 199/90 (https://dejure.org/1990,4034)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.09.1990 - 4 U 199/90 (https://dejure.org/1990,4034)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. September 1990 - 4 U 199/90 (https://dejure.org/1990,4034)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auf Kosten beschränkter Widerspruch; Verzicht der Durchführung des Eilverfahrens; Teil-Rechtsbehelfsverzicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    ZPO § 91, § 93, § 924 Abs. 1, § 926

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 357
  • GRUR 1991, 633
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.05.1985 - IVb ZB 56/84

    Widerrufsmöglichkeit eines einem Gericht gegenüber erklärten

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.1990 - 4 U 199/90
    Ein dem Gericht gegenüber erklärter Rechtsmittelverzicht - gleiches gilt für den Rechtsbehelfsverzicht - ist grundsätzlich unwiderruflich und von Amts wegen zu beachten (BGH, NJW 1985, 2334 - DRsp IV (416) 280 b).
  • OLG Brandenburg, 17.02.1994 - 1 U 1/93

    Anfechtbarkeit eines nach gegen eine einstweilige Verfügung nur wegen der Kosten

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  • OLG Bremen, 05.02.1992 - 2 W 70/91

    Einstufung eines angefochtenen Urteils als Kostenentscheidung aufgrund eines

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  • LG Düsseldorf, 04.12.2008 - 4b O 398/06

    Glasverpackung/Kostenwiderspruch

    Der Verfügungsbeklagte kann ohne weiteres die Sachentscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren hinnehmen und sich - ohne dass er dies erklären müsste - die Überprüfung der Sachentscheidung im Hauptsacheverfahren vorbehalten, etwa um die dort verbesserten Beweismöglichkeiten nutzen zu können (OLG Hamm, GRUR 1991, 633; Teplitzky, a.a.O, Kap. 55 Rn. 11; Ahrens/Scharen, a.a.O., Kap. 51 Rn. 43; Berneke, a.a.O. Rn. 201).
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